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   BVerwG, 03.02.1972 - VIII C 19.71   

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https://dejure.org/1972,2949
BVerwG, 03.02.1972 - VIII C 19.71 (https://dejure.org/1972,2949)
BVerwG, Entscheidung vom 03.02.1972 - VIII C 19.71 (https://dejure.org/1972,2949)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Februar 1972 - VIII C 19.71 (https://dejure.org/1972,2949)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zahlung eines Arbeitsentgeltes bei Einberufung des Arbeitnehmers zu Wehrübungen - Entstehungsgeschichte des Arbeitsplatzschutzgesetzes (ArbplSchG) - Erstattung des Arbeitsentgelts für Wegezeiten und Anschlussschichten des Arbeitnehmers in Bezug auf die Wehrübung

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 03.02.1972 - VIII C 18.71

    Arbeitsentgelt für den durch eine Wehrübung bedingten Arbeitsausfall - Erstattung

    Auszug aus BVerwG, 03.02.1972 - VIII C 19.71
    Zur Frage, in welchem Umfang dem Arbeitgeber das Arbeitsentgelt für die wegen einer Kurzwehrübung ausgefallenen Arbeitsstunden zu erstatten ist, hat der erkennende Senat in seinem zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmten Urteil vom heutigen Tage in der Sache BVerwG VIII C 18.71 ausgeführt:.

    Das in der Entscheidung BVerwG VIII C 18.71 Gesagte bedarf im vorliegenden Fall der Ergänzung, da es nicht wie dort um ausfallende Arbeitszeiten vor Beginn der Wehrübung geht, sondern um ausfallende Arbeitszeiten nach deren Ende.

  • Drs-Bund, 25.03.1965 - BT-Drs IV/3233
    Auszug aus BVerwG, 03.02.1972 - VIII C 19.71
    Ferner wurde in dem Schriftlichen Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik zum Entwurf des Rentenversicherungsänderungsgesetzes, und zwar zu § 209 a der Reichsversicherungsordnung (Anlage zur BT-Drucks. IV/3233 S. 2) ausgeführt: Nach dem neugefaßten Absatz 1 gelte das Beschäftigungsverhältnis als durch den Wehrdienst auch dann nicht unterbrochen, wenn nach § 11 a des Arbeitsplatzschutzgesetzes Entgelt weiterzugewähren sei.
  • VGH Hessen, 15.05.2009 - 2 A 2307/07

    Wirksamwerden eines Verkehrszeichens als Verwaltungsakt in Form der

    Dabei ist allerdings der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu berücksichtigen, der dann verletzt ist, wenn die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs durch weniger weitgehende Anordnungen gewährleistet werden kann (vgl. hierzu: BVerwG, Urteil vom 5. April 2001 - 3 C 23.00 -, a.a.O.; Urteil vom 13. Dezember 1974 - VIII C 19.71 -, VkBl. 1975, 351 = VRS 49, 70 = Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 3; OVG für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 27. April 2006 - 4 LB 7/05 -, a.a.O.).
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